Nur wenn die einzelnen Komponenten bekannt sind, kann man beurteilen, ob ein Futter hochwertig ist oder nicht. Leider erlaubt der Gesetzgeber verschiedene Varianten der Deklaration. Es gibt die „offene Deklaration“, bei der alle Zutaten aufgelistet werden (z.B. 40% Rinderkopffleisch, 16% Hühnerhälse, 12% Rinderpansen, 8% Karotten, etc.). Dann gibt es die „halboffene Deklaration“, bei der die Zutaten gruppiert werden (z.B. 64% Rind (Lunge, Pansen, Leber), 16% Huhn, 18% Gemüse und Obst etc.). Und die „geschlossene Deklaration“, die sehr viele Fragen offen lässt (z.B. Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, Getreide, Mineralstoffe, pflanzliche Nebenerzeugnisse, Öle und Fette, Fleischbrühe).
Der Gesetzgeber lässt viel Spielraum. So muss die Angabe „Pute“ nicht unbedingt Putenfleisch bedeuten, sondern kann auch für Putenfedern oder Putenfüße, also minderwertige, schwerverdauliche Proteinquellen stehen.
Ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Dosenfutter ist deshalb die offene Deklaration der Futterbestandteile.